Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dr. Matzke Tierarztpraxis GmbH Kleintiertagesklinik Fürstenwalde
Rauner Kirchweg 26, 15517 Fürstenwalde
§ 1 Anwendbarkeit
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, für die vertragliche Beziehung zwischen der Dr. Matzke Tierarztpraxis GmbH und deren Mitarbeitern als Auftragnehmer und dem Tiereigentümer bzw. Tierhalter als Auftraggeber.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind immer Vertragsbestandteil und werden dem Tiereigentümer bzw. Tierhalter bei der Ausfüllung des Behandlungsbogens /-Vertrages auf Wunsch ausgehändigt. Zusätzlich kann der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf unserer Homepage (https://www.matzkeundpartner.de/) einsehen.
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle mündlich, telefonisch, per Fax, per Brief oder E-Mail von der Kleintiertagesklinik gestellten Behandlungsangebote. Durch die Bestellung der tierärztlichen Leistung geht der Auftraggeber einen verbindlichen Dienstleistungsvertrag ein.
§ 2 Klinikbetrieb
- Die Behandlungsannahme der Tierpatienten erfolgt wochentags von 9.00 bis 19.00 Uhr nach vorheriger Termin- Vereinbarung. An Samstagen ist diese Annahme von 9.00 bis 13.00 Uhr möglich, desgleichen an Feiertagen (die auf einen Wochentag fallen) von 10.00 bis 12.00 Uhr. Sonntags ist die Klinik geschlossen. Für Notfälle besteht eine Aufnahmemöglichkeit während der gesamten Geschäftszeit.
- Außerhalb unserer Geschäftszeiten werden Notfallbehandlungen durch das System des Kleintiernotdienstes des Landes Brandenburg gewährleistet (zentrales Telefon: 01805 843736).
- Besuche der eigenen, stationär aufgenommenen, Tiere sind nur nach vorheriger Absprache und nur im Beisein eines Mitarbeiters des Auftragnehmers gestattet.
- Ein Tier wird nur nach vollständiger Bezahlung der offenen Rechnung und nur an den Auftraggeber oder Eigentümer ausgehändigt.
- Auskünfte über Patienten erteilt nur der zuständige Tierarzt und nur an den Auftraggeber oder Eigentümer.
§ 3 Rechte und Pflichten des Tiereigentümers/ Tierhalters als Auftraggeber
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung und der Aufnahme zur Behandlung, Vorerkrankungen Allergien, Unverträglichkeiten oder andere wichtige Besonderheiten, wie etwaige Verhaltensauffälligkeiten, dem Auftragnehmer mitzuteilen.
- Die Aufsichtspflicht über sein Tier obliegt während des Tierarztbesuches dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für Schäden, die durch ihn oder sein Tier beim Auftragnehmer oder anwesenden Dritten verursacht werden, aufzukommen. (Sachbeschädigungen und Personenschäden, wie etwa Tierbisse)
- Das Betreten der Kleintierklinik erfolgt immer auf eigene Gefahr.
- Für die erbrachten tierärztlichen- und Pflegeleistungen sowie Medikamente usw. erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung und ggf. Weiterbehandlungsanweisungen sowie eine Kurzdokumentation des aktuellen Geschehens.
§ 4 Rechte und Pflichten der Dr. Matzke Tierarztpraxis GmbH Kleintiertagesklinik Fürstenwalde
- Der/ die jeweils zuständige Tierarzt/ Tierärztin der Dr. Matzke Tierarztpraxis GmbH behandelt den Tierpatienten des Auftraggebers verpflichtend nach den anerkannten Regeln der tierärztlichen Kunst (lege artis).
Nach dem Erteilen einer generellen Handlungsvollmacht wird der Auftragnehmer alle notwendigen und angemessenen tiermedizinischen Maßnahmen zur Diagnosefindung und Therapie einleiten.
Einschränkend kann der Auftraggeber nach erfolgter Besprechung und eingehender Beratung im Einzelfall jeweils konkret zu benennende Maßnahmen in ihrem Umfang ablehnen. Er wird darauf hingewiesen und ist sich dann bewusst, dass der Behandlungserfolg eingeschränkt oder gefährdet wird. Die Ablehnung von einzelnen lege artis- Maßnahmen unterschreibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Behandlungsbeginn. Dieses gilt auch für im Laufe der weiteren Behandlung oder der stationären Behandlung zusätzlich auftretende erforderliche Maßnahmen. Ggf. dann E-Mail- Dokument des Auftraggebers. - Der zuständige Tierarzt des Auftragnehmers ist angehalten, die aus tierärztlicher Sicht sicher erforderlichen Behandlungsmaßnahmen einschließlich Operationen oder auch eine medizinisch angeratene Euthanasie des Tieres, nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Auftraggebers, dann nach pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen. Bei notwendigen längeren Stationsaufenthalten werden die Patienten durch den Auftragnehmer dem Krankheitsbild und den medizinischen Anforderungen entsprechend weiter betreut (Diagnostikmaßnahmen wie weiterführendes Labor, Therapien, einschließlich Langzeit- Infusionstherapie, Intensivüberwachung).
- Der Auftragnehmer ist grundsätzlich jederzeit berechtigt, ein Behandlungsangebot an den möglichen Auftraggeber abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Tierarzt / der Tierärztin und dem Eigentümer/ Tierhalter nachhaltig gestört ist. Dies gilt auch bei vorausgegangenen Zahlungsversäumnissen des Auftraggebers in Person (Eigentümer/ Tierhalter). Eine kurze Notfallbehandlung, ausschließlich zur sofortigen Abwendung eines lebensbedrohlichen Zustandes im perakuten Stadium, ist davon ausgenommen.
- Die Herausgabe von Behandlungsdokumentationen, Laborberichten, CT- /Röntgenbildern etc. an den Auftraggeber erfolgt ausschließlich nach dessen schriftlicher Anfrage und nur als tierärztliche Berichts- Zusammenfassung, als Kopien / Abschriften oder auch über den zeitweiligen Zugang zur klinikeigenen Bild- Datei über das Internet. Die Dokumente werden in der Regel nur für den aktuellen Behandlungsfall bzw. im Rahmen eines chronischen Krankheitsbildes (Verlauf) vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Gegebenenfalls hierfür anfallende Kosten trägt immer der Auftraggeber. Dies gilt alles auch für Anfragen Dritter (Versicherungen, Haustierarzt, Behörden u.a.)
§ 5 Haftung
Wenn der Auftraggeber berechtigte Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend macht, haftet der Auftragnehmer für verursachte Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter oder Beauftragten beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Kosten/Nebenkosten
- Der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossene Behandlungsvertrag verpflichtet den Auftraggeber nach einer abgeschlossenen Behandlung oder einem Behandlungsabschnitt zur sofortigen Begleichung der ausgestellten Rechnung. Die Behandlungskosten ergeben sich aus der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Kosten für die Behandlung, Pflege, sonstige Maßnahmen und ggf. Unterbringung des Tierpatienten müssen nach Beendigung des Klinikaufenthalts vom Auftraggeber mit der Übernahme des Tieres sofort vollständig entrichtet werden.
- Die voraussichtlichen Kosten werden zu Beginn des Behandlungsvertrages mit dem Auftraggeber besprochen. Dabei kann es sich zu diesem frühen Zeitpunkt selbstverständlich oft nur um qualifizierte Schätzungen handeln. Der genannte Kostenrahmen ist daher nicht verbindlich.
Der Auftragnehmer bemisst die Kostenhöhe für die einzelnen tierärztlichen Maßnahmen und für die Gesamtbehandlung entsprechend der Höhe jedes Einzelaufwandes , der Komplexität des Einzelfalls, des Qualifikationsgrades der beteiligten Therapeuten und auch notwendiger Inanspruchnahme von Drittanbietern und deren Kostennoten (Externlabor, VetRad u.a.). Zeitpunkte der Behandlungs- und Aufenthalts- Maßnahmen bestimmen weiterhin die Höhe der Kosten. (Intensiv- Nachtüberwachung, Sonntagsbetreuung etc.) Es wird, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, differenziert nach dem Einfach- bis Vierfach- Satz der GOT berechnet.
Bei größeren Behandlungen/ Operationen und länger notwendigen stationären Aufenthalten ist eine angemessene Anzahlung im Vorfeld erforderlich und wird vom Auftragnehmer eingefordert. Ratenzahlungen oder Stundungen der eingeforderten Geldbeträge können nicht angeboten werden.
Auch wenn für das Tier eine Versicherung abgeschlossen wurde, muss der Auftraggeber die Rechnung nach einer Behandlung/ OP zunächst sofort bezahlen. Das Geld wird ihm dann gegebenenfalls von der Versicherung zurückerstattet. Bitte übergeben Sie zeitnah den Fragebogen der Versicherung an den Auftragnehmer.
Für planbare große Eingriffe und für andere Maßnahmen, die außergewöhnliche finanzielle Aufwendungen des Auftraggebers erfordern, verweisen wir zeitig auch an externe Finanzgeber (Medipay). - In der Kleintiertagesklinik erworbene Medikamente, Verbandstoffe, Heilmittel, Futtermittel, Nahrungsergänzungen etc. können aus Gründen der Qualitätssicherung und Gesetzesvorgaben des Medizinbetriebes (Tierarzneimittelgesetz, TÄHAV) dem Auftragnehmer vom Auftraggeber nicht zurückgegeben werden. Es kann somit auch keine finanzielle Erstattung für nicht verbrauchte Heilmittel geben.
§ 7 Tötung des Tierpatienten
- Stirbt ein Tier in der Klinik oder muss ein Tier euthanasiert werden, erfolgt die Beseitigung des Tierkörpers nach veterinärhygienischen und veterinäramtlichen Vorgaben, insofern der Tierkörper nach dessen Wunsch nicht dem Auftraggeber übergeben werden soll. Die Kosten (nach TKBA) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Das verstorbene Tier kann auf Verlangen des Auftraggebers durch ein Tier- Bestattungsinstitut seiner Wahl beerdigt oder kremiert werden. Die Tierklinik vermittelt den Kontakt gern und hilft bei dem Procedere (Abholung, Unterlagen). Eine gekühlte Zwischenlagerung entsprechend den geltenden Hygienevorschriften ist in der Klinik möglich.
- Bei begründeten Verdachtsfällen (meldepflichtige Tierkrankheiten und Tierseuchen) kann die zuständige Veterinärbehörde von Amts wegen an Tierkörpern oder Organen weiterführende Untersuchungen anordnen. Umfang und ausführendes Institut legt die Veterinärbehörde fest.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Fürstenwalde (Spree), soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Ihre Vorteile bei uns
Moderne Ausstattung
Digitales Röntgen, digitales Dentalröntgen, hauseigenes Labor, Sonographie und Echokardiographie, Computertomographie, Endoskopie (starr und flexibel), Krankenstation
Fachliche Kompetenz
Enger Austausch der Fachbereiche und permanente Fortbildung und Entwicklung
Schwerpunkt unserer Arbeit
Internistik, internistische Chirurgie, Orthopädie und orthopädische Chirurgie, HNO, Zahnbehandlungen, Neurochirurgie
Eindeutige Diagnose
Moderne Ausstattung und diverse Fachbereiche in einem Haus für eine schnelle und sichere Diagnose
Bestmögliche Therapie
Komplette Versorgung und Betreuung
Ideale Pflege
Tiermedizin mit Herz, Erfahrung und Fortschritt
Seit 2024 Dog friendly Doc zertifiziert
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